Ein Detail der Mietkaution, welches in §551 BGB geregelt wird besagt, dass die die Erträge der Kaution dem Mieter zustehen und gleichzeitig die Sicherheit erhöhen:

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit.

Dass die Erträge die Sicherheit erhöhen, mag insbesondere Vermieter freuen, welche ansonsten in privaten Mietverhältnissen auf 3 Nettokaltmieten eine festgelegte Grenze der Kaution haben, durch die Zinszuwächse jedoch eine höhere Kaution erreichen können. Die Zinszuwächse dürfte in den vergangenen Jahrzehnten jedoch eher für Freude auf Seiten der Mieter gesorgt haben, nicht zuletzt auch deswegen da aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase im Grunde genommen keine Zinsen mehr anfallen.

Guthaben Zinsen für langjähriges Mietverhältnis

Wenn nun also ein Mieter nach Jahren aus einem Mietverhältnis auszieht, so hofft dieser natürlich darauf die Mietkaution zum einen in voller Höhe zurück zu erhalten – gleichzeitig jedoch auch die darauf angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zu erhalten. Laut Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet die Kaution gesondert von seinem sonstigen Vermögen zu hinterlegen und dadurch würde auch eine Zinsberechnung für den Mieter einfach erscheinen. Nicht jeder Vermieter hat dies jedoch bei Beginn des Mietverhältnisses bedacht, sodass nachträglich eine Berechnung der Zinsen erfolgen kann.

Bei der nachträglichen Berechnung gibt es jedoch lediglich eine Herausforderung: Woher erhält man die historischen Zinssätze, welche in den vergangenen Jahren gegolten haben? Die Zinsen variieren je nach Bank und die Zinssätze der Bundesbank für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist können hierbei lediglich als Hilfsmittel dienen. Wenn jedoch die Zinstabellen der Banken nicht mehr vorhanden sind, ist die Tabelle der Bundesbank die nächstbeste Wahl.

Die Zinsen für die Mietkaution berechnen – wie funktioniert das?

Eine Zinsberechnung ist relativ einfach. Zu Beginn wird die eingezahlte Kaution als Basiswert genommen, mit den Zinsen für das Jahr multipliziert und diese zu der eigentlichen Kaution addiert. Dieses Procedere wiederholt man für alle Mietjahre erneut, mit dem entsprechenden Zinssatz, die man der Tabelle entnommen hat. Ein Beispiel:

Zu Beginn im Jahr 2017 wurden 2.000€ als Kaution eingezahlt, dies wird mit dem Zinssatz 0,18% für ein Jahr multipliziert. Das Ergebnis von 3,60€ wird nun im darauffolgenden Jahr als Basis genutzt und dies für alle weiteren Mietjahre fortgesetzt:

Jahrangelegtes Kapital zu JahresbeginnZinssatzZinsen
01.01.20172.000,00 €
01.01.20182.003,60 €0.18%3,60 €
01.01.20192.006,41 €0.14%6,41 €
01.01.20202.008,81 €0.12%8,81 €
01.01.20212.010,82 €0.1%10,82 €
01.01.20222.012,43 €0.08%12,43 €

An der Tabelle erkennt man recht gut und schnell, dass der aktuelle Zinssatz der Bundesbank für 2022 zwar bei 0,08% liegt, dies jedoch real nicht an den Endkunden weitergegeben wird. Im Kautionskonto Vergleich bekommt man für das beste Kautionskonto aktuell noch 0,01% Zinsen als Mieter gutgeschrieben.

Die Berechnung dient somit eher als Richtwert, wenn eine detaillierte Zinstabelle für die Bank nicht vorliegt. Die gute Nachricht: Fragen Sie bei Ihrer Bank nach der Zinstabelle der letzten Jahre nach, diese wird Ihnen in der Regel zugeschickt.

Zinsen berechnen mit dem Zinsrechner für die Kaution

Sie möchten die Berechnung der Zinsen nicht manuell mit einer Zinstabelle vornehmen? Dann ist der historische Zinsrechner für Sie ideal geeignet. Hierbei geben Sie den Beginn Ihres Mietverhältnisses ein sowie das Ende und die initial hinterlegte Mietkaution. Anschließend können Sie für die jeweiligen Jahre die Berechnung automatisch aus Basis der Zinssätze von der Bundesbank durchführen lassen:




Für viele Menschen ist die Mietkaution eine Belastung, die zusätzlich zu einem Umzug noch hinzukommt. Ggf. ist die bisherige Kaution noch nicht ausgelöst und die kommende Kaution von mehreren tausend Euro soll bereits hinterlegt werden. Eine Kaution zu wählen, welche geringe Zinsen bringt kann nicht im Sinne des Mieters und Vermieters sein, gerade wenn die Inflation die Kaution von Jahr zu Jahr weniger werden lässt.

Immer mehr Mieter einigen sich daher mit Ihrem Vermieter darauf eine Mietkaution in Form eines ETF-Fondsdepots anzulegen. Eine der einfachsten Möglichkeiten bietet hierfür der Anbieter growney, der ein Mietkautionsdepot für die Mietsicherheit anbietet:

Growney Kautionsdepot

Für längerfristige Mietverhältnisse ideal

Einfach breit gestreut in ETF-Fonds investieren

Einmalanlage ab 500 €

Innerhalb kurzer Zeit Kaution eingerichtet

Nach Mietverhältnis unkompliziert aufzulösen oder auch als Investition weiterhin nutzbar

Jetzt ein Growney Robo-Advisor für die Mietkaution nutzen

Die Anlage der Kaution mit ETF-Fonds bietet hierbei eine höhere Renditechance, also dies bei einem klassischen Kautionskonto der Fall ist. Als Mieter legt man selber die Kaution an und verpfändet diese an den Vermieter – dadurch kann ebenfalls sichergestellt werden, dass die Rendite auf die Kaution angerechnet wird. Gleichzeitig profitiert auch der Vermieter durch eine höhere Sicherheit und hat keinen Aufwand mit der Anlage und Abrechnung der Kaution.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

Unsere Redaktion setzt sich aus erfahrenen Finanzexperten zusammen. Damit Sie als Mieter und Vermieter auf dem neuesten Stand bleiben, sorgen unsere Redakteure regelmäßig mit aktuellen Artikeln dafür, dass Sie über alle Themen rund um die Mietkaution schnell und unkompliziert informiert werden.

1 Kommentar

Helmut Schneider · 20. Dezember 2023 um 17:44

Mieterauszug zum 31.10.23, Mietbeginn 01.03.2013. Mietkaution 1.390,00 Euro.
Leider wurde es versäumt die Mietkaution separat anzulegen. Nun möchte ich die Zinsen berechnen und der Kaution zuschlagen und diese dann entsprechend mit anstehenden Schadensersatzansprüchen verrechnen.

Schreiben Sie einen Kommentar

avatar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert